Erwerb von Grundstücken durch die Stadt
Stadtrat beschließt keine Änderung des Bebeauungsplans Nr. 22A, jedoch Schaffung einer Durchgangsstraße. Dazu ist zusätzlicher Grunderwerb durch die Stadt notwendig.
Der Stadtrat spricht sich gegen die Änderung des Bebauungsplans Nr. 22A aus. Für die Gestaltung des Westlichen Loisachufers sollen Grundstücke erworben werden mit dem Ziel, eine verkehrsberuhigte Straße zu schaffen, die für den Durchgangsverkehr gesperrt wird, jedoch für Anlieger und Anlieferer zugänglich sei. Dazu ist es notwendig, dass die Stadt einen Grunderwerb für das letzte Viertel des sog. „Vierjahreszeitenhaus“ (Seilergasse 2) mit schwierigen Eigentumsverhältnissen sowie von weiteren vier bis fünf Eigentümern, die bislang zur Grundabtretung nicht bereit waren.